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   OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23   

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OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23 (https://dejure.org/2024,7200)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.04.2024 - 14 LA 51/23 (https://dejure.org/2024,7200)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. April 2024 - 14 LA 51/23 (https://dejure.org/2024,7200)
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  • VG Gera, 27.07.2023 - 3 K 1382/21

    Anpassung des Referenzwertes als Grundlage von Ausgleichsleistungen, die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23
    Eine abweichende Bestimmung des Referenzwertes durch das Abstellen auf einen anderen Vergleichszeitraum wird in § 21 Abs. 2 KHG nicht eröffnet (vgl. mittlerweile auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 35).

    Ein abweichender Referenzwert ist jedoch keine Regelung des Nachweisverfahrens (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 36).

    Die für ein solches Vorgehen erforderliche planwidrige Regelungslücke liegt - wie bereits vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - nicht vor (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 38).

    Abweichende Regelungen in zahlreichen Einzelfällen bzw. in bestimmten Fallgruppen hätten einen schnellen Geldfluss nicht sichergestellt (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 37).

    Eine trennscharfe Einzelfallprüfung sollte deshalb nicht erfolgen (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23
    Wie bei Stichtagsregelungen sind auch hier die mit derartigen zeitlichen Anknüpfungen verbundenen Ungleichheiten hinzunehmen, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 11.05.2006 - 5 C 10/05 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23
    Soweit eine Rechtsfrage auslaufendes Recht betrifft, muss daher vorgetragen werden, dass eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 23.9.2015 - 2 B 73/14 -, juris Rn. 9 m.w.N. und OVG NRW, Beschl. v. 7. November 2023 - 1 A 1632/21 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 146).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23

    Inhaberschaft; Sparbuch; Vermögensanrechnung bei der BAföG-Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt deshalb, wenn sich die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage entweder schon auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts nach allgemeinen Auslegungsmethoden oder aber (ggf. ergänzend) auf der Basis bereits vorliegender Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Senatsbeschl. v. 12.3.2024 - 14 LA 136/23 -, juris Rn. 15; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 127, 142 ff., 149 und 151 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 1 A 1632/21

    Gestaltungs- und Ermessensspielraum der genehmigenden Behörde bei der Bescheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23
    Soweit eine Rechtsfrage auslaufendes Recht betrifft, muss daher vorgetragen werden, dass eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 23.9.2015 - 2 B 73/14 -, juris Rn. 9 m.w.N. und OVG NRW, Beschl. v. 7. November 2023 - 1 A 1632/21 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 146).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 10 N 30.20
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23
    Die Auslegung von Gesetzen ist einer Vielzahl verwaltungsrechtlicher Verfahren immanent und stellt den Rechtsanwender grundsätzlich nicht vor besondere rechtliche Schwierigkeiten, was insbesondere für die bloße Anwendung der klassischen Methodenlehre gilt (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 25.9.2023 - OVG 10 N 30/20 -, juris Rn. 23).
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